Die Verbraucherzentrale Sachsen hat Saturn eine Abmahnung wegen der Lieferprobleme der PS5 und wegen des Umgangs mit der Situation seitens des Einzelhändlers zukommen lassen.
Im Mittelpunkt stehen hier die AGB von Saturn. In denen wird Kund*innen zwar zugesichert, dass sie ihr Geld bei Nichtlieferung des Produktes zurückerhalten können, nicht aber wird laut der Verbraucherzentrale angegeben, „wie lange das Unternehmen das Geld der Kund*innen einbehält“. Auch andere Formulierungen der AGB seien problematisch, zum Beispiel dass mit der Zahlung bei Saturn noch gar kein Vertrag zustande käme, sondern erst beim Versand der Ware.
Das sei laut der Verbraucherzentrale Sachsen besonders bedenklich, zumal die PS5 auch im Januar 2021 immer noch nicht im Online-Handel von Saturn als lieferbar gelistet wird. In den eigenen Worten der Verbraucherschützer sei dieser Umgang mit den Kund*innen „nicht nur unfreundlich, sondern nach Auffassung der Verbraucherzentrale intransparent und unwirksam.“
Technisch gesehen besteht zwischen Saturn und den Vorbestellern der PS5 also keine tatsächliche Vertragsbindung, obwohl Kund*innen bei erfolgter Zahlung davon ausgehen dürften. Außerdem kritisiert die Verbraucherzentrale Sachsen, dass der Händler bei den Vorbestellungen auf die Konsole keine Bestellbestätigung abgeschickt habe, obwohl das bei Einzelhändlern verpflichtend sei. Unterdessen gehen viele Fans auf die Barrikaden und verlangen auf Twitter unter dem Hashtag #WoBleibtMeinePS5 mehr Transparenz im Kundenumgang von Saturn.
Christoph Miklos ist nicht nur der „Papa“ von Game-/Hardwarezoom, sondern seit 1998 Technik- und Spiele-Journalist. In seiner Freizeit liest er DC-Comics (BATMAN!), spielt leidenschaftlich gerne World of Warcraft und schaut gerne Star Trek Serien.
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