Alterskontrolle bei Games: Was das Schweizer Jugendschutzgesetz künftig verlangt
An der Kasse eines Schweizer Elektronikmarkts entscheidet bis heute oft das Augenmaß der Verkäuferin, ob ein Spiel ab 18 in der Tasche eines Sechzehnjährigen landet.
Von Christoph Miklos am 05.08.2026 - 15:21 Uhr - Quelle: E-Mail

Fakten

Hersteller

Gamezoom.net

Release

Anfang 2000

Produkt

Gaming-Zubehör

Webseite

An der Kasse eines Schweizer Elektronikmarkts entscheidet bis heute oft das Augenmaß der Verkäuferin, ob ein Spiel ab 18 in der Tasche eines Sechzehnjährigen landet. Im Onlineshop reicht meist ein Klick auf ein Geburtsdatum. Das ändert sich gerade, und zwar für alle, die Filme und Videospiele in der Schweiz verkaufen oder streamen. Der Bund hat den Rahmen gesetzt, die Branche muss ihn ausfüllen. Wie weit die Pflichten reichen, zeigt ein Blick auf den Zeitplan.

Neue Pflichten für Shops und Plattformen


Seit dem 1. Januar 2025 ist das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele in Kraft, kurz JSFVG, zusammen mit der passenden Verordnung. Vorerst gelten die Mindestvorgaben des Bundes, den Rest soll die Branche selbst regeln. Bisher regelten die Kantone die Altersfreigaben unterschiedlich, künftig gilt eine landesweit einheitliche Alterskennzeichnung. Betroffen sind Kinos, Veranstalter öffentlicher Anlässe wie E-Sport-Turniere, der Detailhandel, der Onlineversand und Anbieter von Abrufdiensten. Sie alle müssen das erforderliche Mindestalter deutlich sichtbar angeben und es kontrollieren, bevor sie den Zugang zum Inhalt freigeben. Dazu kommen Inhaltsdeskriptoren, also Symbole für bedrohliche Szenen, Drogenkonsum oder sexualisierte Gewalt. Anbieter müssen Elternkontrollsysteme bereitstellen, und Nutzer sollen ungeeignete Inhalte melden können. Für die Aufsicht sind Bund und Kantone zuständig, die Kantone arbeiten mit Testkäufen, das Bundesamt für Sozialversicherungen beobachtet den Onlinehandel und die Plattformdienste. Eine Lücke bleibt. Wie die Kontrolle technisch ablaufen soll, schreibt das Gesetz nicht vor.

Alterskontrolle in der Praxis


Praktisch bleiben mehrere Wege offen. Der Bund arbeitet an der staatlichen E-ID, mit der sich online das Alter belegen ließe, ohne das genaue Geburtsdatum offenzulegen. Der zunächst genannte Starttermin Ende 2026 ist inzwischen auf unbestimmte Zeit verschoben worden, ein neues Datum steht noch nicht fest. Denkbar sind ebenso eine Altersschätzung über die Kamera oder das Auslesen der maschinenlesbaren Zeile eines Ausweisdokuments. Freiwillig bleibt die E-ID allerdings. Ein einziges verbindliches Verfahren wird es damit auf absehbare Zeit nicht geben.
Wie so eine Pflicht im Alltag aussieht, lässt sich in einer anderen Branche ablesen. Wer in der Schweiz um echtes Geld spielt, muss sich beim Registrieren ausweisen. Die Identitätsprüfung gehört dort seit Jahren zu den Lizenzbedingungen. Die Liste der Online Casinos von Casinotesterch.com zeigt, welche Lizenz die einzelnen Anbieter führen und welche Nachweise sie bei der Anmeldung verlangen. Im Gaming fehlt ein vergleichbarer Standard, weil bisher niemand festlegt, an welcher Stelle ein Alter belegt werden muss.
Für den Spielemarkt ist das ungleich schwieriger als für Anbieter mit Kontopflicht. Beim Glücksspiel entsteht das Konto zwingend, bevor der erste Franken fließt. Games erreichen ihr Publikum dagegen über Ladentheken, Downloadshops, Konsolenstores und Streamingplattformen, und viele Free-to-Play-Titel starten ohne jede Registrierung. Welche Prüfverfahren am Ende als anerkannt gelten, entscheidet nicht der Bund. Diese Aufgabe liegt bei der Branche selbst, und ihre Uhr läuft bereits.

Zwei Jahre Zeit für die Branche


Zwei Jahre nach Inkrafttreten läuft die Frist ab. Bis dahin müssen sich die Akteure der Film- und der Videospielbranche je zu einer Branchenorganisation zusammenschließen und eine eigene Jugendschutzregelung erarbeiten. Darin legen sie fest, welches Altersklassifizierungssystem gilt und wie Kennzeichnung und Kontrolle ablaufen. Entspricht das Ergebnis den Vorgaben, erklärt der Bundesrat die Regelung für verbindlich, und sie gilt anschließend für alle Anbieter der Branche, auch für Nichtmitglieder. Bleibt eine Vorlage aus, schreibt der Bundesrat die Vorschriften selbst. Der Entscheid fällt damit noch in diesem Jahr.
Als System kommt praktisch nur PEGI in Frage, das seit 2003 europaweit im Einsatz ist. Ein Detail daran betrifft die Grauzone zwischen Spiel und Wette. PEGI führt einen eigenen Deskriptor für Titel, die Glücksspielelemente enthalten oder zum Glücksspiel ermuntern. Gemeint sind Simulationen jener Spiele, die man sonst in Casinos oder Spielhallen findet. Solche Titel erhalten mindestens die Stufe PEGI 12, je nach Ausgestaltung auch eine höhere. Wer dagegen echtes Geld einsetzt, muss volljährig sein. Die Grenze verläuft im Rating quer durch die Altersstufen.

Folgen für Spieler und Publisher


Für Käufer heißt das zunächst mehr Nachweise. Wer eine Freigabe ab 16 oder ab 18 erwerben oder streamen will, wird sich ausweisen müssen, im Laden wie im Netz. Verstöße bleiben nicht ohne Folgen, das Gesetz sieht Strafen von bis zu 40.000 Franken vor. Händler und Publisher betrifft vor allem die Kennzeichnung, denn Symbol und Mindestalter müssen sichtbar am Produkt stehen.
Deutsche Leser kennen das Verfahren in anderer Form. Hierzulande vergibt die USK die gesetzlichen Alterskennzeichen, für Österreich und die Schweiz gilt das PEGI-Rating. Bei manchen Releases weichen die Angaben deutlich voneinander ab, ein Titel kann in Deutschland ab 12 und in der Schweiz erst ab 16 freigegeben sein. Die Symbole gab es also längst. Kontrollieren musste sie bisher niemand. Erstmals in der Pflicht stehen nun auch Abruf- und Plattformdienste, die Videospiele zugänglich machen.
Bis Ende 2026 wird sich zeigen, ob die Videospielbranche eine eigene Regelung vorlegt oder ob der Bundesrat sie schreibt. Für Publisher macht das einen Unterschied, denn eine Vorlage aus der Branche kennt die Vertriebswege besser als eine Verordnung. Für Spieler in der Schweiz läuft es auf dasselbe hinaus. Die Frage nach dem Alter verschwindet dann nicht mehr hinter einem Klick auf ein Geburtsdatum. Sie wird Teil des Kaufs, so wie sie es in anderen Branchen längst ist.
Christoph Miklos ist nicht nur der „Papa“ von Game-/Hardwarezoom, sondern seit 1998 Technik- und Spiele-Journalist. In seiner Freizeit liest er DC-Comics (BATMAN!), spielt leidenschaftlich gerne World of Warcraft und schaut gerne Star Trek Serien.

Kommentar schreiben